Manuale notariorum bipartitum. = Notariat: Hand-Büchlein : in dessen ersten Theil Theorice tractiert wird: I. Vom Ampt der Notarien. II. Von Contracten. III. Von letsten Willen. IV. Von gar kurtzer Underweisung aller Contracten unnd Testamenten. V. Wie ein Beklagter mit rechtlichem Bestand defendiert werden mag : Im andern Theil aber ist die Practica, das ist: Aller unnd jeder Contracten und Testamenten Formularia ... : So dann loco appendicis, ein Ausszug sonderbarer Observationen unnd Regulen Iuris, so täglich in Gerichten fürfallen